Was macht ein:e Jurist:in?

Egal ob im Staatsdienst oder in der Wirtschaft: Als Jurist:in stehen dir viele fordernde Tätigkeitsfelder offen. Welche das sind? Hier erfährst du mehr.

Was macht ein:e Jurist:in?

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung (Erstes Staatsexamen) werden Studierende zu Jurist:innen. Sie können nun ein Rechtsreferendariat beginnen, um die Zulassung zum Richteramt anzustreben. Doch auch der direkte Berufseinstieg ist möglich. Unabhängig davon, ob du vor dem Studienbeginn stehst oder Perspektiven für den Berufseinstieg suchst: In diesem Beitrag geben wir die Antwort auf die Frage, was ein:e Jurist:in macht.

Jura: Aufgabenfelder im Überblick

Als Jurist:in darfst du dich dann bezeichnen, wenn du nach dem Jurastudium das Erste Staatsexamen absolviert hast. Auf dieser Qualifikationsebene kannst du dich in einer Angestelltenposition für Unternehmen und andere Organisationen mit rechtlichen Fragestellungen beschäftigen. Erst nach dem Referendariat und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung hast du die Eignung für das Richteramt und darfst auch als (Staats-) Anwalt oder Notar arbeiten. Auch wenn diese Positionen das Bild von der Arbeit als Jurist:in dominieren, verlaufen die Karrierewege vieler erfolgreicher Jurist:innen fernab vom Gerichtssaal. Hier ein Überblick über mögliche Tätigkeitsfelder als Jurist:in:

Nach dem Ersten Staatsexamen:

  • Unternehmensberatung
  • Personalwesen
  • Rechtsberater:in in Anstellung
  • Öffentliche Verwaltung

Nach dem Zweiten Staatsexamen eröffnen sich zusätzlich diese Berufsfelder:

  • Richteramt
  • Staatsanwaltschaft
  • Anwaltstätigkeit
  • Notariat

Für viele attraktive Aufgaben reicht das Erste Staatsexamen also aus. Möchtest du jedoch vor Gericht auftreten oder als Notar:in arbeiten, führt kein Weg an dem Rechtsreferendariat mit anschließender Prüfung vorbei.

Jurist:in – eine Definition

Der Ausbildungsweg für Jurist:innen ist so klar definiert wie in kaum einem anderen Beruf. Genau umgekehrt verhält es sich jedoch mit den Aufgabenfeldern: Als Jurist:in kannst du selbständig, in angestellter Position oder im Beamtenverhältnis unterschiedlichste Berufszweige für dich entdecken. Dementsprechend wählen wir eine allgemeine Definition für den Beruf von Jurist:innen.

Jurist:in – Definition

Jurist:innen haben nach einem Studium der Rechtswissenschaften (Jura) mindestens die Erste Juristische Staatsprüfung abgelegt. Zu ihren Kernaufgaben gehören die Kenntnis von Rechtsnormen, deren Interpretation und die Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung. Auf dieser Basis übernehmen sie unter anderem Aufgaben in der Führung und Beratung von Unternehmen oder Geschäftsbereichen, in der öffentlichen Verwaltung und bei Gericht.

Fähigkeiten für die Arbeit als Jurist:in

Als Jurist:in liegt deine Kernkompetenz in der Einschätzung rechtlicher Fragestellung sowie der Vertretung der Interessen von Mandant:innen, Arbeitgebern oder des Staats. Das abgeschlossene Jurastudium ist die fachliche Zugangsvoraussetzung, doch diese weiteren Fähigkeiten entscheiden über deinen Erfolg in diesem Beruf:

  • Sicheres und überzeugendes Auftreten
  • Konfliktfähigkeit
  • Ausgeprägtes Organisationsvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein

Das Studium der Rechtswissenschaften gilt als besonders herausfordernd. Gelingt dir ein guter Abschluss, wirst du mit herausfordernden Aufgaben und attraktiven Verdienstmöglichkeiten belohnt.