Was macht ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin?
Nach dem Abschluss des Jurastudiums hast du mehrere Möglichkeiten: Mit bestandenem erstem Staatsexamen kannst du an vielen Universitäten die Verleihung des akademischen Grades Diplom-Jurist:in beantragen. Mit diesem Hintergrund stehen dir interessante Arbeitsplätze in der Rechtsabteilung von Unternehmen oder in der Unternehmensberatung offen. Schließt du an das erste Staatsexamen das Rechtsreferendariat an, sammelst du praktische Erfahrung in der Arbeit als Volljurist:in. Mit Bestehen des darauffolgenden zweiten Staatsexamens bist du berechtigt, Mandant:innen als Rechtsanwalt vor Gericht zu vertreten. Welche Aufgaben von Anwält:innen machen die Tätigkeit aus? Wir haben alles Wichtige für dich zusammengefasst.
Rechtsanwält:innen – Aufgaben
Rechtliche Interessen vertreten – und das in jeder erdenklichen Form: Das ist die Kernaufgabe von Rechtsanwält:innen. Dabei steht die Klärung der eigentlichen Interessen von Mandant:innen ganz am Anfang. Was genau ist der Wille der zu vertretenden Person und welche rechtlichen Mittel eignen sich zur Erreichung der Ziele? Ausgehend von diesen Fragestellungen definierst du als Rechtsanwalt beziehungsweise Rechtsanwältin die richtige Strategie. Dabei stehen dir je nach Themengebiet unterschiedlichste Maßnahmen zur Verfügung. Der Weg muss nicht immer vor Gericht führen. Auch in Vertragsverhandlungen oder als Vertreter:in gegenüber Behörden kannst du die Ansprüche deiner Mandant:innen durchsetzen.
Entscheidend für die Auswahl und die Durchführung der Strategie sind neben den Erfolgsaussichten auch die zu erwartenden Kosten und der Zeitaufwand. Diese Aufgaben gehören zur anwaltlichen Tätigkeit:
- Mandant:innen akquirieren
- Rechtliche Recherchen vornehmen
- Mandant:innen beraten
- Gerichts- oder Behördentermine wahrnehmen
- Verträge ausarbeiten und verhandeln
- Schriftsätze an das Gericht oder die Gegenseite verfassen
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin – eine Definition
Rechtsanwält:innen spezialisieren sich in der Praxis meist auf eines oder einige wenige Rechtsgebiete. Die Wahl des Profils hängt von eigenen Interessen ab. Doch auch die Frage, ob du eine Tätigkeit als Einzelperson oder in einer Großkanzlei anstrebst, beeinflusst die Auswahl des Tätigkeitsfelds. Im Rahmen eines Lehrgangs kannst du als Jurist:in den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin“ auf verschiedenen Rechtsgebieten wie Strafrecht, Familienrecht oder Arbeitsrecht erwerben.
Unabhängig davon lässt sich die Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin vor allem über das Mandatsverhältnis und das Recht zur gerichtlichen Vertretung definieren.
Rechtsanwält:in – Definition
Rechtsanwält:innen vertreten Privatpersonen und Organisationen in Rechtsangelegenheiten gegenüber anderen Parteien wie dem Staat oder Unternehmen. Dabei treten Rechtsanwält:innen insbesondere vor Gericht oder Behörden auf. Zusammen mit Patentanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftprüfer:innen und Notar:innen gehört die Rechtsanwaltschaft zu den freien rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen.
Das solltest du als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mitbringen
Der erfolgreiche Abschluss des zweiten Staatsexamens ebnet dir formal den Weg zur Zulassung als Rechtsanwalt beziehungsweise Rechtsanwältin. Doch das ist nicht alles. Dies sind die Fähigkeiten und Eigenschaften, die dir einen erfolgreichen Start in das juristische Berufsleben ermöglichen:
- Verhandlungsgeschick
- mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Ausdauer für aufwendige und detaillierte Recherchen
- Ausgeprägte Analysefähigkeiten
- Zuverlässigkeit und ethisches Handeln