Le saviez-vous ? Um einen Ehebruch festzustellen, wenden sich Anwälte an den Richter und der Richter wendet sich an den Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher hat die weniger „edlen“ Aufgaben, eindeutige Fotos anzufertigen, um Beweise zu sammeln und den Angeklagten zur Rede zu stellen. Gemäß einem vorgeschriebenen Verfahren begibt er sich um 6 Uhr morgens zum Haus des Angeklagten, und zwar in Begleitung des Stadtkommissars, von Polizisten und Schlossern. Letztere sind dafür zuständig, für die Gegenüberstellung oder Durchsuchung die Tür aufzubrechen. Es gibt sogar Schlosser, die eigens auf solche Aufträge spezialisiert sind.