Architekt:in Definition

Architekt:innen entwerfen Bauwerke und Anlagen. Dabei erfolgen Planung und Überwachung des Baus unter Berücksichtigung von Aspekten.

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Architekt:in – die Definition

Schaut man auf das Tätigkeitsfeld von Architekt:innen, fällt es sehr vielfältig und unterschiedlich aus. Somit gibt es keine einheitliche und eindeutige Antwort, was ein Architekt bzw. eine Architektin genau macht.

In diesem Beitrag erfährst du mehr über die Architekt Definition, welche Tätigkeiten der Beruf umfasst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.

Ein Blick auf die Architekt Definition zeigt, dass Architekt:innen in verschiedenen Bereichen tätig sind. Dazu gehören:

  • Funktionale, technische, gestalterische und wirtschaftliche Planung
  • Einrichtung von Bauwerken und Gebäuden

Dabei haben Architekt:innen das Ziel, Gebäude effizient und ästhetisch zu gestalten. Ist die Planung vollständig abgeschlossen und der Bau beginnt, erfolgt gleichzeitig die Ausführung und Überwachung der Baupläne. So ist sichergestellt, dass die Planung vollständig erfüllt und umgesetzt wird.

Definition Architektur

Um die Arbeit von Architekt:innen besser nachvollziehen zu können, hilft darüber hinaus ein Blick auf die Definition der Architektur:

Bei der Architektur Begriffserklärung lässt sich das Wort vom lateinischen Begriff „architectura“ ableiten. Es bedeutet so viel wie „Baukunst“ und beschreibt Tätigkeiten von Personen, die sich mit handwerklichen Arbeiten und ästhetischen Gestaltungen eines gebauten Raumes auseinandersetzen.

Dabei gelten bei der Architektur folgende zentrale Inhalte:

  • Entwerfen
  • Gestalten
  • Konstruieren

Was ist ein Generalplaner?

Auch er spielt bei einem Bauvorhaben eine wichtige Rolle, weshalb im Folgenden eine genaue Generalplaner Definition aufgeführt ist:

  • Der Generalplaner ist von der Planerseite aus gesehen der einzige Vertragspartner und Ansprechpartner, der an der Seite des Bauherrn steht.
  • Er leistet alle wichtigen Architektur-, Ingenieur-, und Fachplanungen und erstellt sie.
  • Zudem trägt der Generalplaner die alleinige rechtliche Verantwortung, wenn es um die Planungsleistungen geht.

Aufgaben von Architekt:innen

Was macht ein:e Architekt:in? Um das herauszufinden, schauen wir uns die Architekt Aufgaben im Einzelnen an:

  • Zum grundlegenden Aufgabengebiet gehört die Bauplanung. Dabei werden alle individuellen Wünsche und Vorstellungen der Kunden erfüllt.
  • Dazu gehören unter anderem die Grundlagen und entsprechenden Genehmigungen eines Gebäudes.
  • Dabei erhält der Architekt je nach Situation und Gebäudetyp die Möglichkeit, seiner kreativen Ader freien Lauf zu lassen und eigene Ideen mit einzubringen.
  • Sind Planung und Entwurf abgeschlossen, kommunizieren Architekt:innen mit der beauftragten Baufirma. Dabei werden einzelne Bauprozesse gemeinsam abgesprochen, geregelt und kontrolliert.
  • Nach Abschluss des Bauprozesses erfolgt eine Begehung mit Mängelfeststellung. Diese werden eventuell zur Beseitigung veranlasst.

Architekt:innen sind in folgenden Branchen beschäftigt:

  • Unternehmen der Bauindustrie
  • Bauträger- und Wohnungsgesellschaften
  • Architektur-, Ingenieur- und Konstruktionsbüros
  • Immobilienfirmen
  • Öffentlicher Dienst (beispielsweise im Bauamt)

Passende Studienfächer für angehende Architekt:innen:

  • Architektur
  • Innenarchitektur
  • Landschaftsarchitektur
  • Stadtplanung

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