Berufsbild Jurist:in – Studium, Aufgaben und Werdegang
Kanzleien, Unternehmen, Gerichte und öffentliche Einrichtungen: Jurist:innen werden überall gebraucht, wo Rechtsfragen geklärt werden. Sowohl als Rechtsanwalt, Richter:in als auch als Notar:in können Jurist:innen arbeiten und agieren stets im Sinne des geltenden Rechts.
Was macht ein:e Jurist:in? Jurist:innen übernehmen Aufgaben der Rechtsanwendung, Rechtsgestaltung und Rechtsberatung. Die Arbeit basiert stets auf juristischer Methodik, Gesetzen und der Interessensvertretung privaten oder juristischen Mandant:innen. |
Jurist:in werden: Diese Stufen sind zu durchlaufen
Um als Jurist:in zu arbeiten, benötigt es ein Studium der Rechtswissenschaft. Das Studium als Jurist:in führt über mehrere Etappen bis zu dem Punkt, an welchem die Voraussetzungen erfüllt sind, um als Volljurist:in arbeiten zu können.
Das Studium als Jurist:in ist in zwei wichtige Etappen gegliedert: das erste und zweite Staatsexamen. Insgesamt erstreckt sich die Studienlaufzeit über mindestens 12 Semester. Das zweite Staatsexamen ermöglicht es, auch als Richter:in arbeiten zu können und als Rechtsanwalt aufzutreten.
Ein wichtiger Bestandteil des Studiums ist das Referendariat. Das Referendariat bietet Praxiserfahrung und ist Pflichtbestandteil der Ausbildung als Jurist:in. Durchlaufen müssen Student:innen das Referendariat nach erfolgreichem Abschluss des ersten Staatsexamens. Bei folgenden Organisationen kann das Referendariat erfolgen:
- Zivilgericht
- Rechtsanwaltstation
- Wahlstation
- Strafgericht
- Verwaltungsstation
Aufgaben von Jurist:innen: Spezialisierungen und Karriereaussichten
Die Aufgaben von Jurist:innen lassen sich in die drei Felder Rechtsberatung, Rechtsgestaltung und Rechtsanwendung unterteilen. Welche Aufgabe zum Tragen kommt, ist abhängig von der Wahl des Schwerpunkts. Die Spezialisierung von Jurist:innen ist nicht allein abhängig von der ausgeübten Tätigkeit, sondern auch von der Fachkompetenz. Auf folgende Bereiche können sich Jurist:innen unter anderem spezialisieren:
- Strafrecht
- Urheberrecht
- Medienrecht
- Versicherungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Kapitalrecht
Die täglichen Arbeiten von Jurist:innen sind somit stark von der Spezialisierung und Form der Anstellung abhängig. Gleichzeitig unterscheiden sie sich zwischen den zur Verfügung stehenden Arbeitsorten. So ist die Arbeit bei Gericht eine andere als die Arbeit in einer Anwaltskanzlei. Auch die Gehälter unterscheiden sich entsprechend. Während Richter:innen durchschnittlich 51.000 Euro Bruttojahresgehalt in Besoldungsgruppe R1 verdienen, können Notar:innen in derselben Besoldungsgruppe ebenfalls im Mittel 51.000 Euro Bruttojahresgehalt verdienen.
Die Arbeit als Rechtsanwalt im Angestelltenverhältnis liegt bei durchschnittlich 66.000 Euro Bruttojahresgehalt. Eine höhere Verdienstchance bietet die Arbeit als selbstständiger Anwalt in einer Anwaltskanzlei. Im Mittel verdienen sie 100.000 Euro Bruttojahresgehalt. Eine Spezialisierung im Finanz- oder Verkehrsrecht oder die Kombination aus Anwaltstätigkeit und Notararbeiten können zudem das Gehalt erhöhen.
Quellen Gehaltsangaben: stepstone.de, karriere.unicum.de, beck-stellenmarkt.de