Mit einem abgeschlossenen Jurastudium wirst du zum Juristen oder zur Juristin. Das Studium stellt eine Grundausbildung im Bereich Rechtswesen dar. Du bist nun dafür zuständig, die gültige Rechtsordnung zu erhalten. Dazu vertrittst du die Interessen von Personen, Staaten oder Unternehmen.
Was sind die Aufgaben als Jurist:in?
Als Jurist oder Juristin beschäftigst du dich mit der Auflösung von Konflikten zwischen verschiedenen Parteien. Gleichzeitig stellst du sicher, dass Rechtsgeschäfte ordnungsgemäß vollzogen werden. Dazu steht dir das gesamte Instrumentarium von Recht und Gesetz zur Verfügung. Allgemein lässt sich diese Tätigkeit in drei Teilaspekte gliedern. Das macht ein Jurist:
- Einarbeitung in den jeweiligen Sachverhalt und die relevante Rechtsprechung
- Juristische Beurteilung der Situation
- Ableitung begründeter Entscheidungen und Handlungsempfehlungen
Wen du dabei repräsentierst, das hängt ganz von dir ab. Denn Jurist:innen arbeiten nicht nur als Rechtsanwalt für Einzelpersonen und Unternehmen. Sie können sich auch in der Verwaltung oder am Gericht betätigten. Als Volljurist:in stehen dir unter anderem diese Berufsfelder offen:
- Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin selbständig oder angestellt
- RichterIn
- NotarIn
- Staatsanwalt/ Staatsanwältin
Zudem arbeiten Jurist:innen in Beratungsunternehmen, in der rechtlichen Betreuung, in der Forschung oder bei internationalen Organisationen.