Ein Praktikum im Bereich Human Resources – was erwartet mich?
Die Betrachtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als reine Kostenfaktoren ist im Personalwesen schon lange überholt. Nicht umsonst heißen sie mittlerweile Human Resources – Arbeitskräfte sind eine wertvolle Ressource, die passend ausgewählt, gezielt gefördert und eingesetzt sowie optimal weiterentwickelt werden muss. Hast du Interesse, die spannende Welt des Human-Ressource-Management in einem Praktikum kennenzulernen? Weitere Informationen findest du hier.
Welche Aufgaben erwarten dich als Praktikant:in im Bereich HR?
Praktika im HR ermöglichen dir umfangreiche Einblicke in das Human Resource Management eines Unternehmens. Hauptziel ist es in der Regel, dir eine Vielzahl von Aufgabengebieten und Methoden des Personalwesens vorzustellen und dich auf eine spätere Tätigkeit vorzubereiten – etwa als Werkstudent:in HR, Trainee HR oder für einen Direkteinstieg. Dazu übernimmst du als Teil des HR-Teams auch im Rahmen deiner Fähigkeiten eigenständig Aufgaben und sammelst wertvolle praktische Erfahrung.
Folgende Aufgaben kannst du unter anderem erwarten:
- Verfassen von Stellenanzeigen und Korrespondenz mit Bewerberinnen und Bewerbern
- Begleitung von Bewerber:innen entlang des Recruiting-Prozesses (etwa Organisation von Bewerbungsgesprächen oder Assessments, Aufsetzen von Verträgen)
- Mitarbeit an strategischen Personalprojekten
- Unterstützung der Mitarbeitenden im operativen Tagesgeschäft
- Unterstützung bei der Personalplanung
- Identifizierung qualifizierter Kandidat:innen im Rahmen von Active Sourcing Maßnahmen
- Entwicklung der Arbeitgebermarke durch Employer Branding Maßnahmen
- Entwerfen von Werbematerialien im Rahmen des Personalmarketings
Bei den hier genannten Aufgaben im Rahmen deines HR-Praktikums ist natürlich zu beachten, dass du als Praktikant:in zunächst keine volle Verantwortung für bestimmte Arbeitspakete übernimmst. Vielmehr wirst du von deinem Betreuer beziehungsweise deiner Betreuerin schrittweise an die verschiedenen Aufgaben herangeführt und hast die Möglichkeit, dich im vorgesehenen Rahmen selbst aktiv einzubringen.
Welche Fähigkeiten brauche ich als Praktikant:in im HR?
Für ein Praktikum im Personalwesen sind ausgeprägte Sozialkompetenzen, Empathie und Kommunikationsfähigkeiten sehr wichtig, da du im Human-Resource-Management regelmäßigen Kontakt mit Menschen hast. Um deinem Team eine echte Hilfe zu sein, solltest du allgemein offen und pflichtbewusst sein sowie über eine gute Selbstorganisation verfügen. Ausgeprägte Kenntnisse in Office-Programmen oder anderer stellenrelevanter Software ist ein wertvoller Bonus.
Hier sind die wichtigsten Soft Skills für dein HR Praktikum im Überblick:
- Kommunikationsstärke
- Empathie
- Menschenkenntnis
- Zeitmanagement
- Kreativität
Auch, wenn du noch ganz am Anfang deiner HR Karriere stehst, bringst du darüber hinaus vielleicht schon den ein oder anderen Hard Skill mit. Bei deiner Bewerbung für ein HR Praktikum solltest du auf jeden Fall angeben, dass du diese Fähigkeiten beziehungsweise Voraussetzungen mitbringst:
- Eingeschrieben in einem Studiengang mit HR-Bezug (bspw. Bachelor oder Master of Human Resources, oder ein betriebswirtschaftlicher Studiengang)
- Idealerweise erste Berufserfahrungen im Bereich Human Resources
- Erste Erfahrungen mit HR Analytics Tools
- Basiswissen in den Bereichen Arbeitsrecht, Recruiting, Mitarbeiterentwicklung
- Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
- Vorteilhaft: Erfahrungen im Umgang mit visuellen Medien
Lass dich von dieser Liste an Hard Skills nicht abschrecken: Als Praktikant:in im HR erwartet man von dir natürlich keine tiefgreifenden Kenntnisse und Berufserfahrungen. Im Zweifel gilt: Einfach bewerben.
Welches Gehalt bekommen Praktikant:innen im HR?
Ein Praktikum mit Mehrwert kann sehr zeitintensiv und aufwändig sein. Umso schöner, wenn der Arbeitgeber den Einsatz entsprechend entlohnt. Seit 2015 steht Praktikant:innen allgemein der gesetzliche Mindestlohn zu, sofern das Praktikum die entsprechenden Rahmenbedingungen erfüllt. Unter anderem sind Kurzpraktika unter drei Monaten und Pflichtpraktika jedoch vom Mindestlohn ausgenommen.
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