Heutzutage reicht es nicht mehr aus, einfach zu behaupten, dass man etwas als Erste:r kreiert oder erfunden hat. Der Schutz von geistigen Schöpfungen, sei es im Bereich der Kultur oder in der Industrie, besitzt heute einen ebenso hohen Stellenwert wie der Schutz des „klassischen“ Eigentums vor 100 Jahren. Rechtsfragen rund um das geistige Eigentum fallen in das Fachgebiet eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.